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Allgemeine Geschäftsbedingungen=
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
der IGA-GAS Erich Graf KG (IGA-GAS) betreffend Generatoren


1. Allgemeines
1.1. Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Auf Auftragsformularen, Bestellscheinen etc unserer Kunden abgedruckte allgemeine Bedingungen, zum Beispiel Einkaufsbedingungen, gelten als nicht beigesetzt und werden somit, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen, nicht Vertragsinhalt. Sondervereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2. Für Mieten gelten ergänzend die auf den Mietmaterial-Lieferscheinen abgedruckten Mietbedingungen.

2. Aufträge und Vertragsabschlüsse
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Bei einer auf elektronischem Wege bestellten Ware wird der Zugang der Bestellung des Auftraggebers unverzüglich von uns bestätigt. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Der Abschluss des Vertrages erfolgt in jedem Fall erst durch schriftliche Annahmebestätigung durch den Auftragnehmer oder durch Erbringen einer Leistung auf Grund des Auftrages. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
2.2. Nach Auftragsannahme hervorkommende, die Kreditwürdigkeit des Kunden nachteilig betreffende Umstände berechtigen uns, Vorauszahlung zu begehren oder auch vom Vertrag zurückzutreten.
2.3. In technischen Unterlagen enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Sie bleiben, wenn sie von uns stammen, unser geistiges Eigentum.

3. Preise

3.1. Alle unsere Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager Wien verzollt einschließlich Verpackung ohne Verladung Versicherung und sonstigen Nebenkosten exklusive Mehrwertsteuer. Ebenso sind die Kosten für Inbetriebnahme, Aufstellung von Maschinen sowie Einschulung von Bedienungspersonal gesondert zu bezahlen. Verpackung wird nicht zurückgenommen.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Warenlieferungen sind binnen 30 Tagen ab Fakturendatum (wenn nicht anders Erklärt) ohne Abzug (netto) fällig. Miet -, Service- und Montagerechnungen sind binnen 14 Tagen ab Fakturendatum ohne Abzug (netto) fällig. Bei Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn der Kunde mit einer Teilzahlung in Verzug gerät. Als Verzugszinsen gelten 14 % per anno als vereinbart. Alle Mahn- und auch außergerichtliche Inkassokosten sind uns zu ersetzen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern wir diese nicht mit Gutschrift bereits anerkannt haben.
4.2. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch sämtliche Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen und insbesondere auch noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur per Nachnahme auszuliefern. Eine allfällige Annahme von Scheck oder Wechsel durch den Auftragnehmer erfolgt stets nur zahlungshalber. Alle damit im Zusammenhang stehenden Zinsen und Spesen gehen zu Lasten des Kunden (z.B. Einziehungs-, Diskont – und Wechselspesen).
4.3. Zahlungen des Kunden werden – unabhängig von der jeweiligen Zahlungswidmung des Kunden – zuerst auf Nebengebühren und dann auf die jeweils älteste Verbindlichkeit des Kunden angerechnet.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Gesamtschuld des Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich aller Zinsen und Kosten, vor. Eingebaute Teile werden nicht Zubehör.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
5.3. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
5.4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Dies gilt auch bei einem Verstoß gegen Ziff. 2 dieser Bestimmung.
5.5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

6. Versand und Annahme
6.1. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person über. Die Wahl der Versandart obliegt uns. Der Kunde stimmt ausdrücklich dieser Wahl zu. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware für Rechung des Kunden zu versichern.

7. Lieferfrist
7.1. Wir sind um eine rechtzeitige Anlieferung bemüht. Die Lieferfristen beginnen ab Zustellung der Auftragsbestätigung, keinesfalls aber vor Klärung sämtlicher Lieferdetails,
sofern diese nicht bereits in der Auftragsbestätigung enthalten sind. Auch die Nichteinhaltung fixer Terminzusagen berechtigt den Auftraggeber nicht zum sofortigen Vertragsrücktritt. Es ist in allen Fällen des Lieferverzugs vielmehr vom Kunden schriftlich eine Nachfrist von zumindest 3 Monaten, bei Fixterminen von einem Monat, jeweils unter ausdrücklicher Androhung des Rücktritts vom Vertrag zu setzen. Aufgrund der Verpflichtung zur Nachfristsetzung, sind Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn wir innerhalb der Nachfrist liefern. Vereinbarte Vertragsstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über vereinbarte Vertragsstrafen hinausgehender Schadenersatz- oder sonstigen Haftungsansprüche ist jedenfalls ausgeschlossen.
7.2. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme bei sonstigem Annahmeverzug abgenommen werden.
7.3. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie beispielsweise Streike, Produktionseinstellungen, verspätete Anlieferungen unserer Lieferanten und alle Fälle höherer Gewalt berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag (siehe auch Punkt 2.1).

8. Gewährleistung, Garantie, Haftung
8.1. Mängelrügen haben unmittelbar nach Warenerhalt, bei verdeckten Mängeln sofort nach Erkennen, schriftlich – mittels eingeschriebenem Brief oder Fernschreiben - zu erfolgen, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt der Ware, widrigenfalls die betreffenden Mängel als genehmigt gelten.
8.2. Die Gewährleistungsfrist und die Verjährungsfrist für sonstige Ansprüche des Auftraggebers betragen jeweils bei einschichtigem Betrieb 6 Monate und bei mehrschichtigem Betrieb 3 Monate ab Gefahrenübergang. Im Falle einer ordnungsgemäßen Mängelrüge ist der Auftragnehmer unter Ausschluss sämtlicher anderer Gewährleistungs- -, sämtlicher Schadenersatz- und sonstiger Haftungsansprüche nach seiner Wahl ausschließlich verpflichtet,
a) die mangelhafte Ware oder Teile davon an Ort und Stelle zu verbessern oder auszutauschen, oder
b) die mangelhafte Ware oder Teile hievon am Standort des Auftragnehmers zu verbessern oder auszutauschen, wobei der Kunde diesfalls verpflichtet ist, die mangelhafte Ware oder Teile davon über Aufforderung des Auftragnehmers auf Kosten und Gefahr des Kunden an uns zurücksenden.
8.3. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung und des Auftretens des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Die Haftung für öffentliche Äußerungen gemäß § 922 Abs. 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4. Die Reise- und Transportkosten sowie der Mehraufwand der auswärtigen Arbeitsverrichtung gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere für den Fall einer von uns übernommenen längeren Garantie, für die inhaltlich die vorstehenden Gewährleistungsbestimmungen gelten. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Sowohl Gewährleistungsansprüche als auch ein etwaiger vereinbarter Garantieanspruch erlischt, sofern die in der Betriebsanleitung vorgeschriebene Wartung nicht durch eine autorisierte IGA-GAS Werkstätte durchgeführt wurde.
8.5. Die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung hat dieser selbst zu tragen. Unsere Gewährleistung erlischt bei Fremdeingriffen und Nichteinhaltung der vorgesehenen Betriebs- und Wartungsbedingungen. Eine nach Betriebsstunden gewährte Garantie erlischt nach Ablauf der Betriebsstunden, spätestens jedoch nach Ablauf der doppelten Dauer der obigen Gewährleistungsfristen.
8.6. Wird eine Ware von uns auf Grund von Konstruktionsangaben des Kunden angefertigt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der uns gegebenen Daten, sondern nur darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben unseres Kunden erfolgte. Der Kunde hat uns in einem solchen Fall bei einer allfälligen Verletzung von Schutzrechten Dritter schad- und klaglos zu halten.
8.7. Für Gebrauchtmaschinen wird keine wie immer geartete Gewährleistung, auch nicht für verdeckte Mängel, übernommen.
8.8. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz insbesondere von Folgeschäden, entgangenem Gewinn und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten, erhöhten Personalkosten, Produktionsausfällen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunde sind ausgeschlossen.

9. Vertragsstorno und Rücksendung
9.1. Vertragsstorni bedürfen unserer Annahme. Einseitige Warenretouren können wir als Vertragsstorno behandeln, oder aber zur Verfügung des Kunden halten. Ein Vertragsstorno kann nur innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, eine Stornogebühr zu verlangen. Diese beträgt mindestens 20 % des Warenwertes.

10. Salvatoresche Klausel
10.1. Sollte eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
10.2. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.

11. Rechtswahl
11.1. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens und unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPRG und des EVÜ.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort
12.1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen=
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL)
der IGA-GAS Erich Graf KG (IGA-GAS) betreffend Gase und Trockeneis



Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) gelten für alle Lieferungen durch IGA-GAS. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil aller Kaufverträge zwischen IGA-GAS und ihren Kunden. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser AVL bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Sie von IGA-GAS ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Diese AVL haben solange Gültigkeit, bis IGA-GAS neue Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen bekannt gibt.

1a. Transport und Umgang mit Gasen, Behältern und Paletten
Der Transport von Gasen und Paletten sowie die Rückführung des Leergutes erfolgen auf Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich. Der Kunde hat die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Industrienormen und Vorschriften, insbesondere Dienstnehmerschutzverordnung, Druckgerätegesetze und -verordnung, Gefahrengutbeförderungsgesetz, ÖNORM M7387 sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. IGA-GAS stellt auf Anforderung entsprechendes Informationsmaterial bereit.

1b. Transport und Umgang mit Trockeneis
Der Transport von Trockeneis erfolgen auf Gefahr des Kunden. Bei nicht Zustellbarkeit des Paketes übernimmt IGA-GAS keine Haftung und ist für Produktverluste infolge des erfolglosen Zustellungsversuches schadlos zu halten. Im Zuge einer Selbstabholung ist der Kunde für die ordnungsgemäße Be- und Entladung des Fahrzeuges, sowie die Sicherung der Ladung verantwortlich. Der Kunde hat die für den Umgang mit Trockeneis maßgebenden Vorschriften und Sicherheitshinweise zu beachten. IGA-GAS stellt auf ihrer Website ensprechendes Informationsmaterial bereit. Bei Bestellungen auf Nachnahme, wo deren Annahme bei Anlieferung verweigert wird oder die Zustellung erfolglos versucht wurde, entbindet dies nicht den Käufer von seiner Zahlungspflicht.

2. Mietbehälter/Paletten/Körbe
Für Behälter/Paletten/Körbe, die dem Kunden überlassen werden, wird eine Miete in Rechnung gestellt. Durch die Entgegennahme der Behälter/Paletten/Körbe durch den Kunden wird ein Nutzungsvertrag abgeschlossen. Die Höhe der Miete richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen. IGA-GAS ist berechtigt, für Behälter/Paletten/Körbe, nach 90 Tagen eine zusätzliche Überzeitentschädigung nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für Verlust oder Beschädigung der überlassenen Behälter/Paletten/Körbe. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Kunde hat die mietweise überlassenen Behälter/Paletten/Körbe nach der Entleerung unverzüglich auf eigene Kosten und Gefahr während der Geschäftszeit an IGA-GAS zurückzustellen. Die erfolgte Rückgabe hat im Zweifel der Kunde nachzuweisen. Der Kunde hat die in der Rechnung/dem Kontoauszug ausgewiesenen Bestände an Behältern/Paletten/Körben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung/des Kontoauszugs schriftlich bei IGA-GAS zu erheben, andernfalls die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt gelten. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden an den Behältern/Paletten/Körben besteht nicht. Bei Vertragsbeendigung sind die überlassenen Behälter/Paletten/Körbe unverzüglich, jedenfalls binnen 90 Tagen an IGA-GAS zurückzustellen, widrigenfalls IGA-GAS berechtigt ist, unabhängig vom Verschulden Ersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.

3. Sicherheitsleistung
Für die dem Kunden überlassenen Behälter/Paletten/Körbe wird eine unverzinsliche Sicherheitsleistung nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Die Sicherheitsleistung wird nach Rückgabe der Behälter/Paletten/Körbe an IGA-GAS, abzüglich entstandener Kosten für Ersatzbeschaffung, Beseitigung von Schäden oder Verunreinigungen, zurückbezahlt. Erfolgt die Rückgabe der Behälter/Paletten/Körbe nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Überlassung, ist IGA-GAS berechtigt vom Kunden unabhängig vom Verschulden Ersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.

4. Abhandenkommen, Beschädigung und Untergang
Der Kunde ist verpflichtet, Abhandenkommen, Beschädigung oder Untergang der Behälter/Paletten/Körbe unverzüglich schriftlich zu melden.
Bei Abhandenkommen, Beschädigung oder Untergang der Behälter/Paletten/Körbe ist IGA-GAS berechtigt, vom Kunden unabhängig vom Verschulden Ersatz in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes zu verlangen.

5. Kundenbehälter
Behälter des Kunden werden, sofern IGA-GAS kein anderer Auftrag vorliegt, gefüllt und zur Abholung bereitgestellt. Die Abholung durch den Kunden hat unverzüglich, widrigenfalls Lagerkosten nach den jeweils gültigen Sätzen verrechnet werden. IGA-GAS ist auch ohne besonderen Auftrag des Kunden berechtigt, Behälter des Kunden vor ihrer Befüllung gemäss den geltenden Vorschriften prüfen und/oder instandsetzen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde. Für abhanden gekommene Kundenbehälter ohne korrekte Eigentumsprägung wird keine Haftung übernommen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind exklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. IGA-GAS ist berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Kosten sich bis zum Zeitpunkt der Lieferung geändert haben, insbesondere berechtigen etwaige Änderungen von Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher oder gesetzlicher Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanter Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendiger Kosten, wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., entsprechende Preisanpassungen. Bei Vertragsabschluss offen gelassene Preise berechnen wir nach der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Preisliste.
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei IGA-GAS an. IGA-GAS ist berechtigt, bei Zahlungsrückstand die Lieferungen einzustellen. Der Kunde hat darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Sofern eine Mahnung durch IGA-GAS selbst erfolgt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 30,00 zu bezahlen.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden ist ausgeschlossen. Der Kunde kann mit Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn nur diese ausdrücklich schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt wurden.

7. Erfüllungsort und Teillieferungen
Mangels anderer Vereinbarung wird als Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag der Sitz von IGA-GAS vereinbart. Teillieferungen sind zulässig.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von IGA-GAS gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung der Verbindlichkeiten einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten und Zinsen auch aus vorangegangenen Geschäften im Eigentum von IGA-GAS. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren ist unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren hat der Kunde sämtliche Kosten, die IGA-GAS aus der Geltendmachung des Vorbehaltseigentums erwachsen, zu ersetzen. Die in diesen Bedingungen oder anderen Normen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht berührt. IGA-GAS ist berechtigt, die sofortige Herausgabe aller unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu begehren, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der Kunde Zahlungsschwierigkeiten hat, insbesondere ein gerichtliches Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder mangels Vermögens abgewiesen wird oder der Zahlungsverzug aus anderen Rechtsgeschäften eintritt. Die Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sodass alle Rechte von IGA-GAS aus dem Rechtsgeschäft einschließlich des Rechtes, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen bleiben. Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit nicht ihr gehörigen Waren erwirbt IGA-GAS Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf seine Kosten gegen Feuer-, Naturgewalten und Diebstahl angemessen zu versichern, wobei der Kunde bereits sämtliche Forderungen und Nebenrechte gegen den Versicherer aus der unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware unwiderruflich an IGA-GAS abtritt .

9. Verzug
Im Falle des Lieferverzuges oder des Lieferausfalles kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 10 Arbeitstagen von dem in Verzug befindlichen Teil des Vertrages zurücktreten. Sofern die Erbringung von Leistungen von IGA-GAS von der Mitwirkung des Kunden abhängt, sind solche Leistungen nur zu erbringen, wenn der Kunde seinen Pflichten oder Obliegenheiten nachgekommen ist. IGA-GAS wird ihre Leistungen nur erbringen, wenn der Kunde mit der Erfüllung seiner Pflichten nicht in Verzug ist.

10. Gewährleistung
IGA-GAS leistet bei den von ihr gelieferten Produkten Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen. Sofern eine Lieferung mangelhaft ist, hat dies der Kunde unverzüglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels IGA-GAS anzuzeigen. Schadhafte Behälter/Paletten/Körbe dürfen nicht in Benutzung genommen werden und sind in allfälliger Weise gekennzeichnet unverzüglich zurückzuliefern.
In Falle eines berechtigten, unverzüglich schriftlich angezeigten Mangels hat der Kunde nach Wahl von IGA-GAS Anspruch auf Nachtrag des Fehlenden oder Austausch. Den Kunden trifft der Beweis dafür, dass ein auch binnen sechs Monaten nach Übergabe hervorkommender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. Bei behebbaren Mängeln hat der Kunde nach Scheitern von Nachtrag des Fehlenden oder Austausch nach Wahl von IGA-GAS Anspruch auf Preisminderung oder Wandlung. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Ein Rückgriff gemäß § 933 b ABGB gegenüber IGA-GAS ist ausgeschlossen.

11. Haftung
IGA-GAS haftet - egal aus welchem Rechtsgrund - nur dann für Schaden oder Aufwendungen, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Etwaige Schadenersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung oder Verletzungen von Sorgfaltspflichten sind auf den Wert der Lieferung begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, reine Vermögensschäden, (Mangel-)Folgeschäden, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste sowie die Haftung für Prozesskosten aus Verfahren gegen Dritte sind jedenfalls ausgeschlossen. In diesem Sinn ist unter entgangenem Gewinn auch die Vernichtung einer Erwerbschance zu verstehen, die im Zeitpunkt der Schädigung für den Kunden bereits einen gegenwärtigen, selbständigen Vermögenswert darstellt, z.B. aufgrund eines bereits bestehenden Vertrages des Kunden mit einem Dritten. Schaden- und Aufwendungsersatzanspruche gegen IGA-GAS verjähren innerhalb von 12 Monaten. Soweit die Haftung von IGA-GAS ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

12. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs- Verkehrs-, Transport-, Datentransfer und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen befreien den davon Betroffenen für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten oder während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. IGA-GAS ist in diesen Fällen berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.

13. Vertragsrücktritt
Unabhängig von ihren sonstigen Rechten ist IGA-GAS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn a) Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstanden sind und dieser auf unser Begehren weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine taugliche Sicherheit beibringt, oder b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen abgewiesen wird oder die Vorraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens oder die Abweisung eines solchen Antrags vorliegen oder der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden. Unbeschadet der sonstigen Ansprüche von IGA-GAS sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Lieferungen oder Teillieferungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

14. Mengenermittlung, Restinhalte
Die Mengenangabe "m3" bezieht sich auf einen Gaszustand bei 15°C und 1 bar. Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet und gehen entschädigungslos in das Eigentum von IGA-GAS über.

15. Leistungen durch Dritte
IGA-GAS kann sich zur Erbringung ihrer Leistungen oder zur Wahrung von Rechten oder Obliegenheiten aus diesem Vertrag Dritter bedienen.

16. Gerichtsstand, Rechtswahl

Als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Sitz von IGA-GAS sachlich zuständige Gericht vereinbart. IGA-GAS ist jedoch berechtigt, nach ihrer Wahl den Kunden auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

17. Vertragsänderungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieses Punktes bedürfen der Schriftform.

18. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleibt der Restvertrag unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmungen gelten solche wirksame Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst weitgehend entsprechen.
 
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